Aktiver Schutz von Kindern und Jugendlichen - Der Gesetzentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG)

Der Gesetzgeber sieht in den verschiedenen Feldern des präventiven und des intervenierenden Kinderschutzes Handlungsbedarf und hat daher einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen vorgelegt.

Die Frauenhauskoordinierung e.V. hat, neben vielen anderen Verbänden, eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes abgegeben.

Am 21. Februar 2011 war der Referentenentwurf Gegenstand einer Besprechung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Im Fokus standen dabei die notwendige Einbeziehung des Gesundheitswesens, die fehlenden Rahmenbedingungen für eine Finanzierung, die Schweigepflichtproblematik, die fachlichen Standards und der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Die Anregungen und Positionen aus der Besprechung sollen in den Gesetzentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes eingearbeitet werden.

Die Frauenhauskoordinierung e.V. war mit ihrer Forderung erfolgreich, den Gesetzentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes in § 81 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) um die Schutz- und Hilfeeinrichtungen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen zu ergänzen.