FHK-Förderfonds für Nothilfe bei Einzelfällen

Finanziert werden können Kosten für Aufnahme und Versorgung je einer Bewohner*in (mit ihren Kindern), die über die Regelfinanzierung nicht möglich wären mit mind. 500€ bis max. 3.000€ pro Einzelfall. Ein solcher Antrag kann pro Frauenhaus nur einmal gestellt werden. Die verfügbaren Gelder wurden von dem Unternehmen „Cosnova“ gespendet.

 

Zur Antragstellung

 

Förderfähig sind:

  • Kosten für die Flucht ins Frauen- & Kinderschutzhaus
  • Kosten für Kurzaufenthalte im Frauenhaus
  • Kosten für die Clearingphase
  • Kosten für besondere Bedarfe (z.B. Übersetzung, Assistenz, Gebärdendolmetschung)
  • Kosten für Hilfsmittel bei besonderen Bedarfen (z.B. Lichtblitzklingel, taktile Leitsysteme)
  • Kosten für Rechtsberatung / anwaltliche Vertretung
  • Kosten für Erstausstattung im Frauenhaus (z.B. Hygieneartikel, Medikamente, neues Handy etc.)
     

Leider können keine Kosten für den Übergang in eine neue Wohnung und Kosten wie Miete, Kaution, Mobiliar übernommen werden. Beachten Sie hierfür die Möglichkeiten der Refinanzierung über das Jobcenter, den sog. Erstausstattungsantrag: Erstausstattung vom Jobcenter: Was steht Ihnen zu? (arbeitslosenselbsthilfe.org)
 

Eine Übersicht der FAQs zu den FHK Förderfonds finden Sie hier.

 


Hilfe & Kontakt

Wo erhalte ich Hilfe bei der Registrierung?


Haus des Stiftens
Die FörderApp ist ein Angebot des Haus des Stiftens. Für technische Rückfragen steht das Haus des Stiftens zur Verfügung.
foerderapp(at)hausdesstiftens.org
Der telefonische Support ist Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 bis 16.00 Uhr unter 02241/146408–10 erreichbar.

FHK
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Emily Petzoldt zur Verfügung:
kinderfonds(at)frauenhauskoordinierung.de  oder
nothilfefonds(at)frauenhauskoordinierung.de 
Telefon: 0155-66091711 (montags 12.00 bis 14.00 Uhr und freitags 10.00 bis 12.00 Uhr)

Allgemeine Fragen zur FörderApp
www.hausdesstiftens.org/stiftungen/foerderapp/kontakt-faq