Das Gewalthilfegesetz – ein Meilenstein für Schutz und Beratung

Der Bundestag hat das Gewalthilfegesetz am 31. Januar 2025 verabschiedet. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz am 14. Februar zugestimmt.

Mit dem Gewalthilfegesetz wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Es markiert einen historischen Schritt, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen und Betroffenen flächendeckend Zugang zu Hilfsangeboten zu ermöglichen.

Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, die bisherige Unterversorgung im Hilfesystem zu beheben. Aktuell fehlen in Deutschland rund 14.000 Frauenhausplätze. Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036, um den Ländern den Ausbau der notwendigen Strukturen zu ermöglichen. Mit diesem Gesetz wird erstmals ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geschaffen, der ab dem 1. Januar 2032 gilt.

Frauenhauskoordinierung e.V. begrüßt das Gewalthilfegesetz als wichtigen Meilenstein, fordert jedoch Nachbesserungen bei der Umsetzung und eine beschleunigte Verbesserung des Hilfesystems. Denn eines ist klar: Gewalt gegen Frauen ist kein privates Problem – es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen.

In den folgenden FAQs finden Sie detaillierte Informationen zum Gewalthilfegesetz, seinen Zielen, der Umsetzung und den Herausforderungen, die mit seiner Einführung verbunden sind.


FAQ ZUM GEWALTHILFEGESETZ

Allgemeine Informationen zum Gewalthilfegesetz

Der lange Weg zum Gewalthilfegesetz

Der Weg zum Gewalthilfegesetz war lang und von intensiven politischen Debatten geprägt. Der Koalitionsvertrag von 2021 sah bereits die Absicherung des Rechts auf Schutz vor Gewalt und eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern vor. Im November 2024 beschloss das Kabinett den Gesetzesentwurf, der im Dezember 2024 im Bundestag und Bundesrat diskutiert wurde. Frauenhauskoordinierung e.V. war am 27. Januar 2025 als Sachverständige zu einer Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geladen und betonte die Dringlichkeit der Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode. Am 31. Januar 2025 wurde das Gesetz schließlich vom Bundestag verabschiedet, und am 14. Februar 2025 stimmte auch der Bundesrat zu.


Rechte und Ansprüche


Praktische Umsetzung


Hintergrund und Kontext


Für Fachkräfte und Einrichtungen


Für Betroffene von Gewalt


Kritik und Herausforderungen