Alternativbericht zur Istanbul-Konvention an BMFSFJ übergeben

Am 16. Juli 2021 hat das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), dem auch FHK angehört, seinen Alternativbericht zur Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention in Deutschland an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übergeben. Beim Europarat war der Bericht bereits im September vergangenen Jahres eingereicht worden.

Nachdem die Bundesregierung 2020 in einem ihrem Bericht Stellung zur Umsetzung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, genannt Istanbul-Konvention, in Deutschland genommen hat, haben zivilgesellschaftliche Organisationen die Möglichkeit, diese Sichtweise durch sogenannte Schatten-oder Alternativberichte kritisch zu ergänzen. Diese Option hat auch das FHK als Teil des Bündnis Istanbul-Konvention wahrgenommen.

Was steht drin?

Der vollständige Alternativbericht des Bündnisses Istanbul-Konvention steht hier in einer barrierefreien Version zum Download bereit. Alle wichtigen Informationen zum BIK sind auf der Webseite des Bündnisses zu finden: www.buendnis-istanbul-konvention.de.

Wie geht es weiter?

Im September 2021 besucht eine Delegation des unabhängigen Expert_innenausschusses GREVIO die Bundesrepublik, um die Umsetzung der Konvention in Deutschland prüfen. Erstmals muss die Bundesregierung in diesem Verfahren Rechenschaft zum Umsetzungsstand des Abkommens ablegen. Den Berichten der Zivilgesellschat kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.