Beschleunigung Strafverfahren darf nicht zulasten des Opferschutzes gehen!

Gemeinsame Stellungnahme FHK, bff, BIG und KOK zu Gesetzentwurf Effektivierung des Strafverfahrens

Frauenhauskoordinierung, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess KOK und die BIG Koordinierung haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens vorgelegt.

Der Entwurf der Bundesregierung hat das Ziel das Strafverfahren zu beschleunigen und zu straffen. Derzeit ist der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht worden, aber noch nicht verhandelt worden.

Die Forderungen der vier Bundesverbände beziehen sich insbesondere darauf, dass bei Einstellungen von Strafverfahren gegen Auflagen an den Täter die Opferzeuginnen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollen.

Desweiteren fordern wir, dass die Verpflichtung von Opferzeuginnen in polizeilichen Ermittlungen zum Erscheinen und zu Aussagen zurückgenommen wird, damit diese nicht zu diesem frühen Zeitpunkt des Strafverfahrens besonders belastet und unter Druck gesetzt werden.