Beschlüsse der 23. GFMK zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder

Drei Tagesordnungspunkte der 23. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) am 05. Sept. 2013 beschäftigten sich mit Fragen der Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder.

Im Beschluss zu Top 6.2 wurde die Bundesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder vorzulegen, der gesetzliche Lücken im Rahmen der bestehenden sozialrechtlichen Gesetzessystematik durch punktuelle Änderungen und Klarstellungen schließt.

Der Beschluss zu Top 6.3 bezieht sich auf ein gemeinsames Gewaltschutzverfahren für Mütter und deren Kinder. Hier wird die Bundesregierung um Prüfung gebeten.

Die Beratungen zu Top 6.7 mündeten ebenfalls in einer Bitte an die Bundesregierung: im Rahmen eines gemeinsamen Projektes Instrumente und Verfahren zur Bedarfsermittlung und -planung  zur Weiterentwicklung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder zu entwickeln, diese modellhaft in unterschiedlichen Regionen zu erproben und zu evaluieren.

Die Beschlüsse sind auf der <link http: www.gleichstellungsministerkonferenz.de gfmk-beschluesse.html external-link-new-window externen link in neuem>Homepage der GFMK zu finden.