Bund beschließt Investitionsprogramm für das Hilfesystem

30 Millionen pro Jahr – so viel möchte der Bund bis 2023 in Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen investieren. Das verkündete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am Montag (21.10.) auf der Sitzung des Runden Tisches gegen Gewalt an Frauen.

Insgesamt sollen über das Investitionsprogramm des Bundes in den kommenden vier Jahren 120 Millionen Euro in die Infrastruktur des Hilfesystem fließen.

Ein zentrales Anliegen dabei sei, Einrichtungen insbesondere für solche Zielgruppen besser zugänglich zu machen, die bislang kaum oder nur erschwerten Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten. Das betrifft beispielsweise gewaltbetroffene Frauen mit körperlicher Behinderung: Noch immer mangelt es an barrierefrei zugänglichen Frauenhäusern, sodass hier mit den Bundesmitteln nachgebessert werden soll.

Bund und Länder teilen Verantwortung

Am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen, der im September 2019 seine Arbeit aufgenommen hat, nehmen Vertreter_innen aller 16 Bundesländer sowie die Spitzenverbände der Städte und Gemeinden teil. Am vergangenen Montag einigten sich die Teilnehmenden darauf, dass die 30 Millionen Euro pro Jahr von Seiten des Bundes 90 Prozent der Finanzierung abdecken soll. Die Länder willigten ein, weitere zehn Prozent beizusteuern.

Als förderfähig gelten Vorhaben, die sich der Sanierung, dem Aus-, Um- oder Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen widmen. Das Programm soll im Januar 2020 anlaufen.

Genauere Informationen zu Investitionsprogramm und Rundem Tisch finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die zugehörige Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie hier.