Bundesrat stimmt Änderungen des AsylbLG nicht zu

Bundestag und Bundesrat sind sich nicht einig

Am 01.12.2016 hat der Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes trotz vielfacher Kritik verabschiedet. Nun hat der Bundesrat am 16.12.2016 diesem Gesetz nicht zugestimmt. Das Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Das Gesetz kann ohne Zustimmung des Bundesrates nicht verkündet werden und in Kraft treten. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen, bis dahin bleibt es bei der alten Rechtslage.

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