Bundestag berät zum Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kindern

Am 16.01.2015 hat der Bundestag über den Antrag der Fraktion DIE LINKE "Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder" beraten. Das<link fileadmin redakteure pdfs aktuelles plenarprotokoll_18_80_rechtsanspruch_frauen_16.01.2015.pdf download herunterladen der datei> Protokoll der 80. Sitzung des Bundestages ist veröffentlicht.

Die CDU/CSU (MdB Sylvia Pantel, MdB Gudrun Zollner) und die SPD (MdB Dr. Fritz Felgentreu, MdB Gülistan Yüksel) verwiesen ausdrücklich auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen für die Hilfestrukturen und deren Finanzierung. Als positive Beispiele der Wahrnahme dieser Zuständigkeit wurden hier NRW und Bayern benannt. Besonders heben sie das Hilfetelefon als wichtige Leistung des Bundes hervor. Infragegestellt wird von den Rednern/-innen beider Fraktionen, ob es Versorgungsdefizite und einen Mangel an Frauenhausplätzen gibt.

Die Fraktionen DIE LINKE (MdB Cornelia Möhring) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (MdB Ulle Schauws) dagegen fordern den Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe sowie eine bundeseinheitliche Finanzierungsregelung. Hierbei wird auch auf verschiedenen Modelle vorgelegte hingewiesen und darauf, dass eine einheitliche Finanzierung auch durch Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erreicht werden müsse. Beide Rednerinnen verweisen auf bestehende Versorgungsdefizite, wie zu wenige Frauenhausplätze und auch auf die Probleme der Finanzierung Frauenhäuser und Beratungsstellen. Sie fordern ein, dass die Bundesregierung umgehend die rechtliche Sicherung der Finanzierung der Frauenhäuser in Angriff nimmt.

<link fileadmin redakteure pdfs aktuelles plenarprotokoll_18_80_rechtsanspruch_frauen_16.01.2015.pdf download herunterladen der datei>Auszug aus Protokoll der 80. Sitzung Bundestag