Bundestag lehnt Anträge zur Sicherung von Schutz und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen ab

Am 13. Juni 2013 beschäftigten sich die Parlamentarier mit dem Thema "Gewalt gegen Frauen". Dem Bundestag lagen dazu vor:

a) die Antwort der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd>17/6685) auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE (<link http: dip.bundestag.de btd>17/5069) Hilfe und Unterstützung für alle Opfer von häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz;

b) Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Ausschusses FSFJ zum Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN <link http: dip.bundestag.de btd>17/12850 Effektive Unterstützung und Schutz bei Gewalt gegen Frauen gewährleisten, <link http: dip.bundestag.de btd>17/13960;

c) ebenfalls Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses zu dem Antrag der SPD Fraktion <link http: dip.bundestag.de btd>17/1409 Frauenhäuser ausreichend zur Verfügung stellen und deren Finanzierung sichern, <link http: dip.bundestag.de btd>17/2070 , zu dem Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  <link http: dip.bundestag.de btd>17/259 Grundrechte schützen - Frauenhäuser sichern,  sowie über einen Entschließungsantrag der LINKEN (<link http: dip.bundestag.de btd>17/13905).

Alle Anträge wurden abgelehnt.

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