Am 13. Juni 2013 beschäftigten sich die Parlamentarier mit dem Thema "Gewalt gegen Frauen". Dem Bundestag lagen dazu vor:
a) die Antwort der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd>17/6685) auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE (<link http: dip.bundestag.de btd>17/5069) Hilfe und Unterstützung für alle Opfer von häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz;
b) Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Ausschusses FSFJ zum Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN <link http: dip.bundestag.de btd>17/12850 Effektive Unterstützung und Schutz bei Gewalt gegen Frauen gewährleisten, <link http: dip.bundestag.de btd>17/13960;
c) ebenfalls Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses zu dem Antrag der SPD Fraktion <link http: dip.bundestag.de btd>17/1409 Frauenhäuser ausreichend zur Verfügung stellen und deren Finanzierung sichern, <link http: dip.bundestag.de btd>17/2070 , zu dem Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN <link http: dip.bundestag.de btd>17/259 Grundrechte schützen - Frauenhäuser sichern, sowie über einen Entschließungsantrag der LINKEN (<link http: dip.bundestag.de btd>17/13905).
Alle Anträge wurden abgelehnt.
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