Bundestagsausschüsse beraten Anträge zur Frauenhausfinanzierung

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten am 05. Mai 2010 Anträge zur Frauenhausfinanzierung. Im Ausschuss Arbeit und Soziales werden der Antrag der SPD Fraktion "Frauenhäuser ausreichend zur Verfügung stellen und deren Finanzierung sichern" (BT-Drs. 17/1409) und der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Grundrechte schützen - Frauenhäuser sichern" (BT-Drs. 17/259) behandelt.  Im Familienausschuss werden neben diesen Anträgen auch der Antrag der Franktion DIE LINKE "Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen" (BT-Drs. 17/243) beraten.

Frauenhauskoordinierung e.V. hat in einem Schreiben an die Aussüsse dargelegt, dass das SGB II als Grundlage für die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder unzureichend ist, Personengrupen ausschließt und keinen niedrigschwelligen Zugang zu Schutz und Hilfe gewährleistet.

Um einen umfassenden, niedrigschwelligen Schutz zu gewährleisten, setzt sich Frauenhauskoordinierung e.V. für eine bundesgesetzliche Regelung ein. Diese sollte den Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt einräumen. Die Gewährung der Hilfen ist unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel und Wohnort sicherzustellen. Aus Sicherheitsgründen ist die Gewährung von Schutz und Hilfe als überörtliches Angebot auszugestalten.

Frauenhauskoordinierung e.V. fordert die Poitiker in dem Schreiben auf, sich für eine ganzheitliche Lösung einzusetzen.