„Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt darf an der Haustür nicht enden“

GFMK und Bundesfrauenministerin wollen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe prüfen

Die 28. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) hat sich am 8. Juni 2018 in Bremen mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen befasst und spricht sich im Rahmen eines geplanten Runden Tisches auch für die Prüfung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Hilfe aus.

<link https: www.gleichstellungsministerkonferenz.de documents pressemitteilung-gfmk-08062018_1528801122.pdf external-link-new-window external link in new>Presseerklärung

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey kündigte auf der GFMK 2018 in Bremen ein "Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen" an. Ein wichtiges Vorhaben darin: „Mein Ziel ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Ich werde deshalb einen „Runden Tisch“ einberufen, an dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Praktikern über sinnvolle und notwendige Maßnahmen beraten." Die Ministerin weiter dazu: "Auch weitergehende bundesgesetzliche Lösungen sollen diskutiert und entwickelt werden, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterkunft im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung."

<link https: www.bmfsfj.de bmfsfj aktuelles presse pressemitteilungen external-link-new-window external link in new>Presseerklärung