"Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften"

Der Paritätische Gesamtverband veröffentlicht Arbeitshilfe

Der Paritätische Gesamtverband veröffentlicht seine Arbeitshilfe "Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften". Diese Empfehlungen sollen auf die besonderen Situationen und Bedarfe von Frauen und Kindern, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, aufmerksam machen und auf bestehende Schutzlücken hinweisen. Deutschland ist aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften dazu verpflichtet, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen. Immer mehr Menschen suchen Schutz und Zuflucht in Deutschland, besonders schutzbedürftig sind hier alleinstehende Frauen und ihre Kinder. Da es in Städten und Kommunen nicht genügend Wohnraum gibt, müssen Not- und Gemeinschaftsunterkünfte errichtet werden, in dem die Menschen leben können. Dies kann jedoch die unterschiedlichen Bedarfe nicht berücksichtigen, darüber hinaus verfügen die wenigsten Flüchtlingsunterkünfte über Rückzugsmöglichkeiten, über Schutzräume oder über ein Gewaltschutzkonzept. Kommt es in den Unterkünften zu gewalttätigen oder sexuellen Übergriffen, sind es meist die Frauen, die die Unterkünfte verlassen und Schutz im Frauenhaus oder anderen Einrichtungen suchen müssen. Damit der Schutz von Frauen und ihren Kindern vor geschlechterspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften in ausreichender Form gewährleistet werden kann, müssen Einrichtungen und Träger für die Lage und Situation dieser Frauen sensibilisiert, die spezifischen Bedarfe der Frauen erkannt und entsprechende Schutzmöglichkeiten konkret umgesetzt werden. Ziel der Empfehlungen des Paritätischen Gesamtverbandes für ein Gewaltschutzkonzept in Gemeinschaftsunterkünften ist nach eigenen Aussagen die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für Frauen und ihre Kinder vor körperlicher und sexualisierter Gewalt sowie sexuellen Belästigungen und Übergriffen. Frauen und Kinder haben einen Anspruch darauf, vor Angriffen auf ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre Persönlichkeit und ihre Menschenwürde ausreichend geschützt zu werden. Die Empfehlungen können auch auf der Homepage des Paritätischen Gesamtverbandes abgerufen werden. Kontakt beim Paritätischen Gesamtverband: Franziska Pabst, Referentin für Familienhilfe, -politik, Frauen und Frühe Hilfen, Abteilung Soziale Arbeit, Der Paritätische Gesamtverband, Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin, Tel. 030 24636-465, Fax 030 24636-110, Mail: faf@paritaet.org, www.paritaet.org

(ppf)