FHK Info zum Rundfunkbeitrag

Für den Rundfunkbeitrag gelten ab dem 01.01.2013 neue Regelungen. Da sich die Situation von Frauenhäusern in einzelnen Punkten erheblich von anderen sozialen Einrichtungen unterscheidet, ist eine Übertragung der dort gefundenen Regelungen nicht geeignet und praxisuntauglich. FHK hat deshalb den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio um eine spezielle Auskunft gebeten und eine <link fileadmin redakteure pdfs aktuelles information_zum_rundfunkbeitrag.pdf download herunterladen der datei>Information zum Rundfunkbeitrag erstellt.

Der <link https: www.rundfunkbeitrag.de e1645 e2500 leitfaden_fuer_die_kommunen_zur_anwendung_des_neuen_rundfunkbeitrags.pdf external-link-new-window externen link in neuem>"Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des neuen Rundfunkbeitrags" gibt zudem eine gute Übersicht über geltende Regeln und kann auf der Website des <link http: www.rundfunkbeitrag.de external-link-new-window externen link in neuem>Beitragsservices heruntergeladen werden.