Frauenhauskoordinierung e.V. zeigt Wege zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf!

Am 04. Okt. 2010 führte das Deutsche Institut für Menschenrechte eine vielbeachtete Konferenz zu den Empfehlungen des UN-Frauenrechtsausschusses (CEDAW) unter Beteiligung zahlreicher Expertinnen und Experten durch.

Bei den Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses handelt es sich um die "<link fileadmin redakteure pdfs aktuelles cedaw-c-deu-co6_endfassung_dt.pdf download das herunterladen der>Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau" vom 10. Febr. 2009 zum sechsten periodischen Bericht Deutschlands. In den "Abschließenden Bemerkungen" zeigte sich der CEDAW-Ausschuss u.a. besorgt über das Fehlen einer nachhaltigen Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungszentren für Ausländerinnen, aber auch über Probleme des freien, einkommensunabhängigen Zugangs zu Frauenhäusern für alle Frauen und Kinder in den Bundesländern. Er forderte Deutschland auf, hier dringend Abhilfe zu schaffen.

Im Rahmen der Konferenz des Deutschen Instituts für Menschenrechte stellte Frauenhauskoordinierung e.V. seine Forderung nach einem <link fileadmin redakteure pdfs aktuelles download das herunterladen der>Rechtsanspruch für Frauen und deren Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt vor. Bei der derzeitigen Finanzierung der Frauenunterstützungseinrichtungen durch Länder und Kommunen ist der Zugang zu Schutz und Hilfe nicht für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder gesichert. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Länder und Kommunen zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schutz- und Hilfeinfrastruktur. Damit entstehen den Trägern der Frauenhäuser und anderer Hilfeangebote Finanzierungslücken. Gleichfalls  ist eine Planungssicherheit für die Frauenunterstützungseinrichtungen nicht gegeben.

Für Frauenhauskoordinierung e.V. ist es nicht hinnehmbar, dass seit drei Jahrzehnten die politischen Zuständigkeiten für die Lösung dieser dringenden Fragen zwischen Bund, Ländern und Kommunen wie auf einem "Verschiebebahnhof" gehandelt werden.

In dem Konferenzforum zu staatlichen Gewährleistungspflichten für von Gewalt betroffene Frauen waren sich die Expertinnen und Experten einig, dass diese Probleme im Zusammenhang mit dem geringen Stellenwert des Menschenrechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben in unserer Gesellschaft zu sehen sind.

Frauenhauskoordinierung e.V. sieht in der Schaffung eines Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen auf Schutz und Hilfe einen gangbaren Weg und wird an der Ausgestaltung dieses Rechtsanspruchs weiter arbeiten.