Frauenhauskoordinierung fordert: Alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung unter Strafe stellen!

Anlässlich des Gesetzesentwurfs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Änderung des Strafgesetzbuches und Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht, fordert Frauenhauskoordinierung e. V. eine weitergehende  Änderung des geltenden Sexualstrafrechts.
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird durch das Sexualstrafrecht in Deutschland nicht umfassend und wirksam geschützt. Sexuelle Handlungen, die einer Person ohne deren Einwilligung vorsätzlich aufgezwungen werden, stehen nicht per se unter Strafe, sondern werden von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht. Hat sich das Opfer körperlich gewehrt? Welchen Widerstand hätte das Opfer leisten können oder müssen? Gab es die Möglichkeit zur Flucht?
Wirksamer Schutz der sexuellen Selbstbestimmung besteht nur, wenn alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt werden – auch ohne körperliche Gegenwehr des Opfers!

<link fileadmin redakteure pdfs stellungnahmen stellungnahme_fhk_vom_25.07.2014_zum_sexualstrafrecht.pdf _blank download herunterladen der datei>Stellungnahme FHK vom 25.07.2014 zum Sexualstrafrecht

<link fileadmin redakteure pdfs pressemeldungen pm_zur_stellungnahme_fhk_vom_25.07.2014_zum_sexualstrafrecht.pdf _blank download herunterladen der datei>Pressemitteilung zur Stellungnahme FHK vom 25.07.2014 zum Sexualstrafrecht