Frauenhauskoordinierung unterstützt Online-Petition des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)

Noch immer sind in Deutschland sexuelle Handlungen allein gegen den Willen einer Person nicht strafbar. Die Ausgestaltung des Sexualstrafrechts ist daher dringend reformbedürftig. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sowie vielen anderen Verbänden sieht auch Frauenhauskoordinierung hier dringenden Handlungsbedarf, um die bestehende Lücke im Sexualstrafrecht zu schließen und die Forderungen aus der Europaratskonvention auch in Deutschland umzusetzen.

Die Aktionspostkarten und die Online-Petition sollen Justizminister Heiko Maas unsere Forderung an eine umfassende Reform vermitteln. Denn momentan sieht es nicht so aus, als würden die Reformbestrebungen des Justizministeriums einen wirklich umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gewährleisten.

Die Aktion wird getragen von folgenden Organisationen: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), Deutscher Frauenrat, Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) und Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF).

Unterstützen auch Sie unsere Forderung nach einem modernen Sexualstrafrecht, in dem alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe stehen.

<link http: www.change.org neinheisstnein>www.change.org/neinheisstnein

Die Unterschriften der Petition werden gemeinsam mit den Aktionspostkarten dem Justizministerium übergeben.