Hilfetelefon "Schwangere in Not"

Am 1. Mai 2014 ist das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Schwangere in Not haben damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher - und auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.

Als anonyme Anlaufstelle wurde das <link https: www.geburt-vertraulich.de home.html external-link-new-window externen link in neuem>Hilfetelefon "Schwangere in Not" vom Bund eingerichtet. Es bietet unter der Nummer 0800 40 40 020 kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Es ist barrierefrei, mehrsprachig und vermittelt als 24-Stunden-Lotse rund um die Uhr an Beratungsstellen vor Ort. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.

Auf der Hompage des <link http: www.bmfsfj.de bmfsfj service publikationen external-link-new-window externen link in neuem>BMFSFJ befindet sich eine Broschüre zur vertraulichen Geburt.