Landesfrauenrat konkretisiert seine Forderungen aus der Petion "Opferschutz als Pflichtaufgabe" an die Landesregierung

Der Landesfrauenrat M-V hat <link fileadmin redakteure pdfs aktuelles download herunterladen der datei>Stellung zu den Antworten des Petitionsausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf ihre <link https: www.openpetition.de petition online opferschutz-als-pflichtaufgabe external-link-new-window externen link in neuem>Petition „Opferschutz als Pflichtaufgabe“ bezogen und darin die kritische Situation der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in M-V beleuchtet.

Darin heißt es u.a.:

"In fünf von neun Frauenhäusern unseres Bundeslandes gibt es nur zwei Personalstellen (Schwerin, Neubrandenburg, Wismar, Ludwigslust und Nordvorpommern). Das sind zwei Personalstellen für ein Frauenhaus mit je 12 Plätzen als stationäre Kriseneinrichtung für von Gewalt traumatisierte Frauen mit ihren Kindern und einer 24 Std. Erreichbarkeit 365 Tage im
Jahr. Mit dem Arbeitszeitgesetz lässt sich z.B. die Betreibung eines Frauenhauses mit zwei Mitarbeiterinnen bei 12 Plätzen und einer 24/7 Bereitschaft nicht vereinbaren. Eine Kinder- und Jugendberatung im Frauenhaus gibt es lediglich im Rostocker Frauenhaus. In allen anderen acht Frauenhäusern fehlen die Ressourcen für ein solch spezialisiertes Angebot."

"Der zunehmende Beratungsbedarf ist mit seit 2001 stagnierenden Personalressourcen nicht mehr zu bewältigen."

"Der dritte Landesaktionsplan muss, will er sich all den genannten
Problemfeldern ernsthaft und nicht nur symbolisch widmen, mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit entwickelte Maßnahmen umgesetzt werden können."

"Die Barrierefreiheit in den Frauenhäusern und Beratungsstellen in M-V ist nicht gewährleistet. Kein Frauenhaus ist barrierefrei, das trifft auch auf die meisten Beratungsstellen zu;viele kompensieren dies teilweise mit dem Angebot der mobilen Beratung, dadurch entstehen zusätzliche Fahrkosten und Fahrzeiten."

Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, ein verlässlichen Konzept der Landesförderung in M-V zu entwickeln und sich mit den Kommunen über eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung des Hilfesystems zu verständigen.