Lücken im Hilfenetz in MV - Und wie weiter?

Petitionsausschuss MV befasst sich mit Problemen des Opferschutzes

In der öffentlichen Sitzung des Petionsauschusses am 25. Juni 2015 wurde die Petition "Opferschutz als Pflichtaufgabe" des Landesfrauenrates MV beraten. Der Landesfrauenrat verwies darauf, dass das vorhandene Hilfenetz für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt nicht bedarfsgerecht ist: die personelle Ausstattung von Frauenhäusern und Beratungsstellen reicht nicht, kein Frauenhaus in MV ist barrierefrei, bei der Unterstützung von Migrantinnen gibt es Sprachbarrieren, die Kinder gewaltbetroffener Mütter bekommen nicht die erforderliche Unterstützung. 

Die Vertreterin des Sozialministeriums sieht MV dagegen gut aufgestellt, Lücken gebe es in der Täterberatung. Die unterschiedliche  personelle Ausstattung der Frauenhäuser führte sie auf die unterschiedliche finanzielle Ausstattung durch die Kommunen zurück. Das Innenministeriums befürchtet bei einer Verankerung des Opferschutzes als Pflichtaufgabe, dass das Land dann für sämtliche Kosten aufkommen müsse, derzeit  tragen diese Kommunen und Land. Das Finanzministerium verwies darauf, dass die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich erhöht worden.

Der Landkreistag machte deutlich, dass barrierefreier Zugänge zum Beratungs- und Hilfsnetz besonders wichtig seien, hier seinen die Träger in der Fürsorgepflicht, die Kommunen müssen dazu Zusschüsse zahlen.

Der Petitionsauschuss will zum Thema weitere Stellungnahmen einholen und über das weitere Vorgehen beraten.

Frauenhauskoordinierung unterstützt als Erstunterzeichnerin die <link https: www.openpetition.de petition online opferschutz-als-pflichtaufgabe external-link-new-window externen link in neuem>Petition des Landesfrauenrates.