Nein sagen muss reichen!

Nach deutschem Strafrecht ist eine Vergewaltigung erst dann eine Vergewaltigung, wenn körperliche Gewalt ausgeübt und Gegenwehr erfolgt. Lähmende Angst des Opfers spielt keine Rolle. Derzeit steht eine Reform des Strafrechts an. Frauenorganisationen und ExpertInnen fordern eine Reform des Vergewaltigungsparagraphen im Strafrecht. Dies ist bisher vom Bundesjustizminister jedoch nicht vorgesehen. In einem Beitrag der Sendung "Kontraste" am 05.06.2014 wurde dass Thema aufgegriffen. Der Beitrag befindet sich in der <link http: mediathek.daserste.de sendungen_a-z external-link-new-window externen link in neuem>Mediathek des Ersten.