PARIÄTISCHER fordert Rechtsanspruch für Frauen und Kinder auf Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Der PARITÄTISCHE Gesamtverband fordert im Rahmen seiner Wahlprüfsteine für Frauen und Kinder einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Der Bund, so insistiert der PARITÄTISCHE, müsse seine Regelungskompetenz nutzen, um effektiven Schutz und schnelle Hilfe sowie ein verlässliches Unterstützungssystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder sicherzustellen. Schutz vor Gewalt müsse überall und niedrigschwellig zugänglich sein.