Pressemeldung zum Kindertag: Rechte von Kindern bei häuslicher Gewalt kaum berücksichtigt

Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni macht Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) auf die Situation von Kindern und Jugendlichen aufmerksam, die häusliche Gewaltsituationen zwischen Eltern miterleben. Kinder sind immer mitbetroffen, auch wenn sich die Gewalt nicht gegen sie direkt richtet. Nachweislich werden sie später häufig selbst zu Betroffenen oder üben Gewalt aus.

Frauenhäuser helfen, solche Gewaltkreisläufe zu unterbrechen, wenn Frauen mit ihren Kindern aus der Gewaltsituation fliehen. Aktuell sind jedoch viele nicht ausreichend ausgestattet, um Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht zu unterstützen, obwohl 62 % der Bewohner*innen mit ihren Kinder im Frauenhaus Schutz finden (siehe Frauenhaus-Statistik 2022). Frauenhäuser können kindgerechte Angebote zum Teil nur spendenfinanziert, unregelmäßig und unter großem persönlichem Engagement einzelner Mitarbeiter*innen realisieren. Der kindgerechte Unterstützungsbedarf wurde bei der Finanzierung des Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen über Jahrzehnte faktisch nicht berücksichtigt.

„Wir hoffen, dass sich diese Situation auch durch das von der Regierungskoalition versprochene Gewalthilfegesetz noch in diesem Jahr verbessert“, so Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von FHK.

Um Kinder und Jugendliche besser vor dieser miterlebten Gewalt und deren Folgen zu schützen bedarf es jedoch deutlich mehr. Flächendeckende kindgerechte Präventions-, Beratungs- und Schutzmaßnahmen sind erforderlich. Zudem fehlt auch das Bewusstsein bei Eltern, Fachkräften und Institutionen für die Mitbetroffenheit von Kindern im Kontext von Partnerschaftsgewalt.

Neben einer besseren staatlich gewährleisteten Hilfestruktur für diese Kinder ist auch die Umsetzung einer kindgerechten Justiz nötig, die Schutz und Beteiligung bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht bei Gewalt durch den Beziehungspartner vorsieht. Viel zu häufig werden in familiengerichtlichen Verfahren die Interessen der Kinder nicht ausreichend berücksichtigt, ihre Bedürfnisse nicht gehört und das Risiko einer erneuten Gefährdung sowohl der Mütter als auch Kinder missachtet. Die Verpflichtung zur Umsetzung einer solchen, am Kindeswohl orientierten Reform, besteht in Deutschland schon alleine durch die Istanbul-Konvention, die seit Jahren in Deutschland gilt.


FHK fordert, die Mitbetroffenheit von Kindern und Jugendlichen im Kontext von Partnerschaftsgewalt anzuerkennen und ihre Rechte sowie alters- und entwicklungsgerechte Unterstützungs- und Hilfeangebote im Frauenhaus und darüber hinaus nachhaltig sicherzustellen.