Schutzlücken bei der Strafverfolgung von Vergewaltigungen

Das <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de external-link-new-window externen link in neuem>Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) weist in seinem aktuellen Policy Paper  Nr. 24 auf einen notwendigen menschenrechtlichen Änderungsbedarf im Sexualstrafrecht hin. Die Stellungnahme des DIMR steht im Zusammenhang mit der aktuellen Vorbereitung der Ratifikation der Bundesregierung des Europaratsübereinkommens gegen Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention). Das DIMR legt dar, dass zur Umsetzung der Konvention der Tatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung im deutschen Strafgesetzbuch geändert werden muss. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Das <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de publikationen.html external-link-new-window externen link in neuem>Policy Paper kann kostenlos von der Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte heruntergeladen werden.