Sprachmittlung als Teil der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe

Rechtsexpertise von Professor Dr. iur. Johannes Münder

Das Deutsches Rote Kreuz hat ein Rechtsgutachten zu der Frage veröffentlicht, ob bei unterschiedlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ein Anspruch auf Sprachmittlung besteht und wie die Finanzierung der dafür erforderlichen Kosten erfolgt bzw. erfolgen kann.
Das Ergebnis der Expertise zusammengefasst: Sprachmittlung ist - wo der Bedarf gegeben ist - unabdingbarer Teil der Kinder- und Jugendhilfeleistung und damit besteht entsprechend dem jeweiligen Rechtsanspruch auf die Leistung auch ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung. Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die Expertise allenfalls mit klarstellender Zielstellung.