"Vergewaltigung verurteilen - Ihre Stimme jetzt"

Frauenhauskoordinierung unterstützt Kampagne des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)

In Deutschland werden leider längst nicht alle Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person geschehen, strafrechtlich verfolgt. Die Ausgestaltung des Sexualstrafrechts ist daher dringend reformbedürftig. Derzeit kann die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von Deutschland nicht ratifiziert werden. Darin heißt es: Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt werden. Voraussetzung für die Ratifizierung ist eine Veränderung der Gesetzeslage in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sowie vielen anderen Verbänden sieht auch Frauenhauskoordinierung hier dringenden Handlungsbedarf, um die bestehende Lücke im Sexualstrafrecht zu schließen und die Forderungen aus der Europaratskonvention auch in Deutschland umzusetzen. Daher unterstützt Frauenhauskoordinierung die bff-Kampagne "Vergewaltigung verurteilen – Ihre Stimme jetzt", mit der der bff aktuell die derzeitige Diskussion unterstützen will. Die Postkartenaktion führt der bff gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat, Frauenhauskoordinierung, dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) und der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF) durch. Die angefügte Aktionspostkarte soll Justizminister Heiko Maas unsere Forderung an eine umfassende Reform vermitteln. Denn momentan sieht es nicht so aus, als würden die Reformbestrebungen des Justizministeriums einen wirklich umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gewährleisten. Ab sofort kann die Aktionspostkarte „Vergewaltigung verurteilen“ bei der Druckerei Braun bestellt werden. Die unterschriebenen Postkarten (bei Veranstaltungen, auf Lesungen, in Beratungseinrichtungen, Cafés, in Kirchgemeinden, bei Demos etc.) sollen einzeln oder gebündelt bis zum 16. September 2015 an die bff-Geschäftsstelle (Adresse steht schon auf der Karte) geschickt werden. Im September / Oktober werden die unterschriebenen Postkarten dann im Rahmen einer öffentlichen Aktion dem Justizminister übergeben. (ppf)