Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG auch für anerkannte Flüchtlinge: Praxistipps und Hintergründe - Arbeitshilfe

Diese Arbeitshilfe informiert über den aktuellen Stand zur Umsetzung der Wohnsitzregelung nach § 12 a AufenthG für anerkannte Flüchtlinge. Hrsg.: Der Paritätische; Autor der Arbeitshilfe ist Claudius Voigt, Mitarbeiter der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster.

Am 6. August ist die so genannte „Wohnsitzregelung“ des § 12a AufenthG in Kraft getreten, die viele anerkannte Flüchtlinge verpflichtet, in dem Bundesland zu wohnen, in dem sie auch während des Asylverfahrens gelebt haben. Darüber hinaus können die Bundesländer zusätzlich ortsbezogene Wohnsitzauflagen anordnen. Die Auflage gilt sogar rückwirkend für Flüchtlinge, die seit Jahresbeginn anerkannt worden sind – und unter Umständen schon vor mehreren Monaten, mit Zustimmung des Jobcenters und der Ausländerbehörde, umgezogen waren. Gerade diese rückwirkenden Fälle führen momentan zu einer großen Unsicherheit unter den Betroffenen, aber auch bei Behörden und Beratungsstellen.

Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 22.09. wieder, eine Aktualisierung ist vorgesehen und kann dann unter <link http: www.migration.paritaet.org>www.migration.paritaet.org eingesehen werden.