Gewaltschutz für Frauen mit Fluchterfahrung

Die Unterbringung in Unterkünften für geflüchtete Menschen kann stark belastend sein: Beengte Wohnverhältnisse, mangelnde Privatsphäre oder das Gefühl der Fremdbestimmung durch Regelungen im Asylrecht können Gewalt begünstigen. Auch die Bedrohung durch rassistische Übergriffe ist eine Realität, mit der geflüchtete Menschen vielerorts in Deutschland leben.

Frauen und LSBTI-Personen sind auch in Unterkünften für geflüchtete Menschen von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Gewalt betroffen. Hier können sie Gewalt durch andere Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen oder durch Personen von außen ausgesetzt sein. Um dem entgegenzuwirken, sind verbindliche Mindeststandards für den Gewaltschutz dringend notwendig. Dazu gehören unter anderem:

  • abschließbare Wohn- und Sanitärräume
  • Schulungen zu Gewaltschutz von Personal, Polizei und Zuständigen in Ämtern
  • funktionierende, trägerunabhängige Beschwerde-Strukturen

Politik, Behörden, freie und öffentliche Träger sowie die Zivilgesellschaft haben den dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Unterkünften für geflüchtete Menschen erkannt. Sie entwickeln Konzepte zum Gewaltschutz und zur Fortbildung von Mitarbeiter*innen, die zum Teil bereits in die Praxis eingeführt werden.

Frauenhauskoordinierung sammelt Erfahrungen aus der Praxis zum Gewaltschutz von geflüchteten Frauen, zeigt Lücken auf und entwickelt Ansätze für die Verbesserung des Gewaltschutzes für geflüchtete Frauen.

Tätigkeiten von Frauenhauskoordinierung

Frauenhauskoordinierung ist Teil der Bundesinitiative „Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ und war an der Erarbeitung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ beteiligt. Die Mindeststandards finden Sie in deutscher und englischer Sprache unter FHK-Veröffentlichungen und Informationen.

Fortbildungsangebote

In Kooperation mit dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) bietet FHK seit 2016 bis 2018 jährlich vier Fortbildungen für Mitarbeiter*innen von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen an. Schwerpunkt der Veranstaltungen sind rechtliche Informationen an der Schnittstelle von Gewaltschutz und Asyl- bzw. Aufenthaltsrecht. Die Fortbildungen finden in unterschiedlichen Bundesländern statt.

Zudem setzt Frauenhauskoordinierung derzeit ein Projekt zum Thema Gewaltschutz und Beschwerdemanagement um.

 

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