FHK fordert Schutzimpfungen für Frauenhaus-Mitarbeiter_innen & Schnelltests für Bewohner_innen

Auch Frauenhäuser sollten in den Katalog der Einrichtungen aufgenommen werden, deren Mitarbeitende eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus bekommen. Dies hat FHK in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 deutlich gemacht. FHK fordert außerdem dazu auf, Schnelltests bei Neueinzügen in die Schutzeinrichtungen zu ermöglichen.

Abbildung der Stellungnahme von Frauenhauskoordinierung zur Corona-Impf-Verordnung

Am 08.12.2020 hat Frauenhauskoordinierung (FHK) zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Stellung genommen. FHK fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu auf, Frauenhäuser in den Katalog der Einrichtungen aufzunehmen, deren Mitarbeitende eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus bekommen sollen. Für Neueinzüge ins Frauenhaus sind außerdem Corona-Schnelltests zu ermöglichen.

Die Arbeit von Frauenhäusern ist systemrelevant. Allein für 2019 erfasste das Bundeskriminalamt in Deutschland fast 115.000 Frauen, die Gewalt durch den (Ex-)Partner erlebten. Für die betroffenen Frauen sind Frauenhäuser häufig die erste Anlaufstelle.

Hohe Ansteckungsgefahr für Mitarbeitende und Bewohner_innen

Mitarbeitende in einem Frauenhaus sind in besonderem Maße von einem Infektionsrisiko betroffen, da in Schutzunterkünften eine Vielzahl von Menschen zusammenwohnt und Frauenhäuser bislang nicht zu den Einrichtungen zählen, die provisorische Corona-Tests durchführen dürfen. Bei jeder Neuaufnahme einer Frau ist das Infektionsrisiko der Mitarbeitenden also besonders hoch.

Sichergestellt werden muss daher neben der Schutzimpfung für Mitarbeitende, dass neu eintreffende Frauen und ihre Kinder nicht mit Covid-19 infiziert sind. Findet das Virus erst einmal Einzug in ein Frauenhaus, droht Quarantäne für die gesamte Einrichtung. Die isolierte Unterbringung in Quarantänewohnungen ist vielen Frauenhäusern räumlich nicht möglich und überdies belastend für Frauen und Kinder, die gerade einer akuten Gewaltsituation entflohen sind. Stattdessen muss die Möglichkeit geschaffen werden, Frauen unverzüglich nach der Kontaktaufnahme einem Corona-Schnelltest (PoC-Test) zu unterziehen.

Infektionsschutz und Gewaltschutz sichern!

Mit der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, alles zu tun, um die Funktionsfähigkeit von Frauenhäusern zu sichern. Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, ist eine Schutzimpfung von Mitarbeitenden in Frauenhäusern absolut notwendig. Wenn Frauenhäuser den Betrieb einstellen müssen, weil sie unter Quarantäne stehen und/ oder einzelne Mitarbeiter wegen Krankheit ausfallen, bleiben gewaltbetroffene Frauen im schlimmsten Fall ohne Hilfe.

Die vollständige Stellungnahme an das BMG sowie ein Schreiben zur Ermöglichung von Corona-Schnelltests finden Sie unten stehend.