FHK: kein Wechselmodell zur Umgangsgestaltung bei häuslicher Gewalt!

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 1. Februar 2017 entschieden, dass das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils auch gegen den Willen des anderen Elternteils das paritätische Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann. Mit dieser Entscheidung ist bei vielen Alleinerziehenden die Sorge gewachsen, es könne familiengerichtlich ein Umgangsmodell etabliert werden, welches dem Kindeswohl letztlich zuwider läuft.

Frauenhauskoordinierung weist darauf hin, dass häusliche Gewalt eine erhebliche Konfliktbelastung der Eltern offenbart und über die Gefährdung für die Mutter hinaus eine gravierende Beeinträchtigung des Kindeswohls darstellt.

Häufig sind Frauen und Kinder auch nach einer Trennung bei Umgangskontakten Gewalt ausgesetzt. Daher sieht FHK die Voraussetzungen für ein paritätisches Wechselmodell in Fällen häuslicher Gewalt aus Gründen des Kindeswohls und des Gewaltschutzes von Frauen und Kindern für nicht gegeben. FHK lehnt das Betreuungsmodell daher in diesen Fällen grundsätzlich ab.