Offener Brief an die Bundestagsfraktionen, die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) und die kommunalen Spitzenverbände

Frauenhäuser in Deutschland schlagen Alarm!!!

Faktisch herrscht vielerorts Aufnahmestopp!

 

Frauenhausmitarbeiterinnen aus dem ganzen Bundesgebiet haben sich an Frauenhauskoordinierung gewandt:


„In mehreren Bundesländern sind seit Wochen keine freien Frauenhausplätze zu bekommen. Betroffene Frauen sind verzweifelt auf der Suche nach einem Schutzplatz. Weder das bundesweite Hilfetelefon noch die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern können ihnen einen Ausweg zeigen, die Frauenhausplätze reichen einfach nicht aus.“ (Frauenhaus in Baden-Württemberg)


„In Hessen gibt es schon seit Wochen einen Notstand bei freien Frauenhausplätzen, schon seit März sind wir voll belegt. Wenn wir versuchen, eine Frau innerhalb von Hessen zu vermitteln, ist dies so gut wie nicht möglich. Wir haben in Baden Württemberg, in Bayern und Nordrhein-Westfalen versucht, einen Platz zu bekommen, ohne Erfolg. Für die Frauen und Kinder ist das eine Katastrophe und für uns eine große psychische Belastung, dass wir den Frauen und Kindern keinen Schutz anbieten können.“ (Frauenhaus in Hessen)


Auch aus Nordrhein-Westfalen erreichen Frauenhauskoordinierung Informationen, dass mehr als jede 2. schutzsuchende Frau abgewiesen werden muss, es finden sich kaum freie Plätze im Bundesland.
Der Hauptgrund für die angespannte Situation in Deutschlands Frauenhäusern: Es gibt nicht genug Frauenhausplätze in Deutschland. Hinzu kommen weitere Gründe: der sich zuspitzende Mangel an bezahlbaren Wohnungen im Anschluss an einen Frauenhausaufenthalt, die schwierigen Klärungen der Lebenssituation von Frauen mit weiteren Belastungen wie Erkrankung, Behinderung oder Flüchtlingsstatus.


Frauenhauskoordinierung fordert: Es muss schnellstens gehandelt werden! Länder und Kommunen müssen die Kapazitäten in den Frauenhäusern umgehend bedarfsgerecht erhöhen und dafür den Frauenhäusern die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Nur so kann gewährleistet werden, dass jede schutzsuchende Frau und ihre Kinder eine sichere Unterkunft finden. Zur Einrichtung von leicht zugänglichen Schutzunterkünften in ausreichender Zahl hat sich die Bundesrepublik mit Ratifizierung der Istanbul Konvention verpflichtet!


Der Schutz vor Gewalt ist ein elementares Menschenrecht. Die Parteien im neuen Bundestag fordern wir auf, sich für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder einzusetzen. Dieser muss als staatliche Aufgabe in einem Bundesgesetz geregelt und von Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Auf dieser Grundlage muss es endlich eine adäquate finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen geben.


Frauenhauskoordinierung

Berlin, September 2017

 

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