Stellungnahme: FHK verurteilt Polens Austrittspläne aus der Istanbul-Konvention

Nach der Türkei plant nun auch Polens Regierung den Austritt aus Europas wichtigstem Übereinkommen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, der Istanbul-Konvention. Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) beobachtet diese Entwicklungen mit Sorge. FHK appelliert daher an die staatliche Verantwortung gegenüber Frauen und marginalisierten Gruppe und fordert auch die deutsche Bundesregierung auf, sich klar gegen die Austrittspläne zu positionieren.

Protestierende Frau mit Megafon hebt den Arm und ruft etwas, Frauenhauskoordinierung e.V.

Am Dienstag, 30.03.2021, hat das polnische Parlament beschlossen, einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Ja zur Familie, Nein zum Geschlecht“ den zuständigen Ausschüssen zur weiteren Beratung zuzuleiten. Der Gesetzesentwurf war dem Parlament von den polnischen Regierungsparteien zugeleitet worden und fordert einen Austritt des Landes aus der Istanbul-Konvention.[1] Initiiert wurde der Entwurf von einer Gruppe extrem religiöser Rechtsanwält_innen, der „Ordo Iuris“, die im Dezember 2020 Unterschriften für einen entsprechenden Entwurf sammelte.[2]

Polen wäre damit nach der Türkei das zweite Land, dass dem „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ den Rücken kehrt und Gewalt gegen Frauen nicht als gesamtgesellschaftliches Problem anerkennt.

Frauenhauskoordinierung beobachtet mit großer Sorge die Abkehr der polnischen Politik von der Istanbul-Konvention und die zunehmende Radikalisierung konservativer bis rechter Strömungen in Europa und der Welt. Auch in Polen gehören Gewalt gegen Frauen und Femizide zum Alltag der weiblichen Bevölkerung. Darum ruft FHK zur Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements für den Verbleib in der Istanbul-Konvention auf.

Die konservativen Kräfte Polens sind der Auffassung, dass Frauen in Polen einen Schutz durch die Istanbul-Konvention nicht benötigten. Und dass die Konvention nicht den Schutz der Frauen, sondern die Verbreitung einer liberaleren Vorstellung von Geschlecht zum Ziel habe, die gegen die polnischen Traditionen, Werte und die polnische Verfassung verstoßen.[3] Auch die Anerkennung homosexueller Partnerschaften wird abgelehnt. Ein Austritt Polens aus der Istanbul-Konventionen bedeutet daher, dass sich der Staat ausdrücklich jeglicher Verantwortung gegenüber Frauen und marginalisierten Menschen – insbesondere solchen, die ihr Leben außerhalb heteronormativer Lebensentwürfe und  herrschender Geschlechternormen führen –  entzieht und diese Gewalt noch schutzloser ausgesetzt sind als bisher.

Nach Ansicht von FHK muss sich Deutschland ausdrücklich gegen die Bestrebungen Polens positionieren und sie scharf verurteilen, da sie einen Angriff auf die grundlegenden Menschenrechte von Frauen und marginalisierten Personen bedeuten.

 

Frauenhauskoordinierung e.V.

Berlin, 08. April 2021

 


[1] Bayr/Regner, „Polen bereitet Austritt aus Istanbul-Konvention vor“, APA.OTS 31.03.2021 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210331_OTS0137/bayrregner-polen-bereitet-austritt-aus-istanbul-konvention-vor, zuletzt abgerufen: 06.04.2021).

[2] Kośmiński/ Krawatzki, „Die PiS steht kurz vor dem Austritt aus der Istanbul-Konvention“, rbb-online 10.03.2021 (https://www.rbb-online.de/kowalskiundschmidt/themen/die-pis-steht-kurz-vor-austritt-aus-der-istanbul-konvention.html, zuletzt abgerufen: 06.04.2021).

[3] Bachstein, „Wenn ein Mann nicht mehr schlagen darf, wird ihm Macht entzogen“, Interview mit Evelyn Regner, SZ 30.07.2021 (https://www.sueddeutsche.de/politik/haeusliche-gewalt-istanbul-konvention-polen-interview-1.4982484, zuletzt abgerufen: 06.04.2021).