Stellungnahme FHK zum Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Rechte der Opfer nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das das bisherige Opferentschädigungsgesetzes (OEG) und das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) aus dem Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen betrifft, soll reformiert werden. Es soll den geänderten Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfern von Gewalttaten und Terrortaten, gerecht werden. Dabei wird auch der Gewaltbegriff um psychische Gewalt erweitert.

Bereits im Jahr 2017 ist ein umfangreicher erster Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgelegt worden. Nach zahlreichen Stellungnahmen und dem Aufzeigen erheblicher Kritikpunkte hat das Ministerium nun Ende November 2018 einen überarbeiteten Referentenentwurf präsentiert. Bis auf Erleichterungen beim Kausalitätsnachweis zwischen Gewalttat und (psychischen) Folgen kritisiert FHK in einer Stellungnahme  im Übrigen eher Verschlechterungen gegenüber dem ersten Entwurf.

Stellungnahme FHK 2019

Stellungnahme FHK 2017