Stellungnahme FHK zum Referentenentwurf zur Istanbul-Konvention

FHK begrüßt die Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch Deutschland, sieht aber dennoch die Notwendigkeit, dass zur Erfüllung der Anforderungen der Konvention weitere, auch gesetzliche, Schritte erfolgen müssen. Insbesondere fordert FHK eine Ratifizierung der Istanbul-Konvention ohne die Vorbehalte im Aufenthaltsrecht und Entschädigungsrecht.