Stellungnahme von Frauenhauskoordinierung e. V. vom 25.07.2014 zum Sexualstrafrecht

Anlässlich des Gesetzesentwurfs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Änderung des Strafgesetzbuches und Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht, legt Frauenhauskoordinierung e. V. eine Stellungnahme vor.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird durch das Sexualstrafrecht in Deutschland nicht umfassend und wirksam geschützt. Sexuelle Handlungen, die einer Person ohne deren Einwilligung vorsätzlich aufgezwungen werden, stehen nicht per se unter Strafe, sondern werden von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht.

Wirksamer Schutz der sexuellen Selbstbestimmung besteht nur, wenn alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt werden – auch ohne körperliche Gegenwehr des Opfers!