Stellungnahme zum Entwurf eines Demokratiefördergesetzes

Frauenhauskoordinierung (FHK) nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz)

 

Abbildung Stellungnahme FHK zum Demokratiefördergesetz

FHK bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politische Bildung eine Stellungnahme abgeben zu können. Die Intention des Gesetzgebers, die Zivilgesellschaft zu stärken und entsprechende Institutionen zu fördern, wird grundsätzlich begrüßt. Wir befürworten zudem die Intention der Extremismusprävention des Gesetzes, stehen doch Antifeminismus und Rechtspopulismus bzw. Rechtsextremismus in einem engen Zusammenhang. Auch die gesetzlich vorgesehene Evaluation der geförderten Maßnahmen ist zu begrüßen.

Zugleich sieht FHK noch deutlichen Nachbesserungsbedarf in verschiedenen Aspekten. Zu nennen sind dabei u.a.

  • auslegungsbedürftige Begriffe
  • Fortbestehen mangelnder Planungssicherheit durch die Abhängigkeit der Förderung von Haushaltslage
  • Vernachlässigung von Organisationen / Instututionen, die sich Betroffenen der demokratieschädlichen Haltungen widmen (z.B. Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt)
  • Fehlender Bezug auf die Istanbul-Konvention

Ausführlicher sind die von Frauenhauskoordinierung identifzierten Kritikpunkte der unten beigefügten Stellungnahme zu entnehmen.