Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG)

Die Frauenhauskoordinierung e.V. setzt sich für den Abbau von Gewalt an Frauen und für
die Verbesserung der Hilfen für misshandelte Frauen und ihre Kinder ein.

Wir unterstützen Frauenhäuser und andere Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen
bundesweit in ihrer Alltagspraxis und in ihren übergreifenden Interessen durch Information,
Austausch und Vernetzung. Der Verein wird getragen durch die Arbeiterwohlfahrt
Bundesverband e.V., den Deutschen Caritasverband e.V., den Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V., das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in
Deutschland e. V. und den Sozialdienst katholischer Frauen sowie durch Frauenhäuser in
freier Trägerschaft. Frauenhauskoordinierung e. V. repräsentiert damit circa 250 der
bundesweit circa 360 Frauenhäuser und mindestens 80 Beratungsstellen der Verbände.


Suchen gewaltbetroffene Frauen in einem Frauenhaus Schutz, bringen sie in den meisten
Fällen Kinder mit. Diese Kinder sind immer von der häuslichen Gewalt mitbetroffen, in dem
sie häusliche Gewalt selbst erfahren haben oder Zeuge geworden sind. Die Schutz- und
Hilfeeinrichtungen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen sind wichtige Bestandteile der
Netzwerke Früher Hilfen sowie wichtige Kooperationspartner in der Praxis und somit
unentbehrlich für einen effektiven, funktionierenden und aktiven Kinderschutz in
Deutschland.


In dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) werden die
Rahmenbedingungen für die strukturelle Zusammenarbeit im Kinderschutz festgelegt. Die
Länder sind gefordert, flächendeckend verbindliche Strukturen für die Zusammenarbeit der
zuständigen Leistungsträger aufzubauen und weiterzuentwickeln. Kommen die Länder dem
nicht nach, wird die verbindliche Zusammenarbeit auf der Ebene der örtliche Träger der
Jugendhilfe in Form eines Netzwerkes Frühe Hilfen organisiert.


In § 3 Absatz 3 KKG ist vorgesehen, dass die Schutz- und Hilfeeinrichtungen bei Gewalt in
engen sozialen Beziehungen als „Einrichtungen und Dienste zum Schutz gegen Gewalt in
engen sozialen Beziehungen“ aufgeführt und in das Netzwerk Frühe Hilfen einbezogen
werden sollen. Die Frauenhauskoordinierung begrüßt diese ausdrückliche Nennung und
Einbeziehung der Schutz- und Hilfeeinrichtungen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen
als wichtigen Bestandteil des Netzwerkes Früher Hilfen.


In dem Referentenentwurf zum Bundeskinderschutzgesetz ist in § 81 Achtes
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorgesehen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit
anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation
junger Menschen und Familien auswirkt, im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse
zusammenarbeiten sollen.


Frauenhauskoordinierung e. V. schlägt daher vor, dass der Referentenentwurf in § 81
SGB VIII am Ende der Aufzählung durch folgende Nummer ergänzt werden sollte:


„10. den Schutz- und Hilfeeinrichtungen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen“.


Begründung:
Entsprechend dem Ziel der strukturellen Zusammenarbeit, ist es notwendig, dass auch in §
81 SGB VIII die Schutz- und Hilfeeinrichtungen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen
ausdrücklich genannt werden. In der angestrebten Regelung geht es um fallbezogene
Kooperationen in der Praxis, diese gehen über die in § 3 Absatz 3 KKG angesprochenen
Netzwerke Früher Hilfen hinaus, welche im Regelfall fallübergreifende Kooperationen von
verschiedenen Institutionen zum Gegenstand haben. Die Schutz- und Hilfeeinrichtungen bei
Gewalt in engen sozialen Beziehungen sind in der Praxis ein wichtiger Ansprechpartner, zur
Sicherstellung von Schutz und Sicherheit bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen für die
betroffenen Frauen und für die Kinder. Sie unterstützen die Frauen und die Kinder bei der
Überwindung der Gewalterfahrungen und ihrer Folgen und beim Aufbau von gewaltfreien
Lebensperspektiven. Hier leisten die Schutz- und Hilfeeinrichtungen bei Gewalt an Frauen
wichtige Unterstützung zum Abbau von Schwellenängsten bei den betroffenen Frauen
gegenüber der öffentlichen Jugendhilfe.


Für Nachfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung!
Frauenhauskoordinierung e.V.


Angelina Bemb, Ass. jur.
Referentin