Stellungnahme zum Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Europäisches Parlament und Europäischer Rat erarbeiten derzeit einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (COM/2022/105). In einem Brief an das für Deutschland federführende Ministerium nimmt Frauenhauskoordinierung (FHK) Stellung zu den aktuell vorliegenden Vorschlägen.

Titelseite der Stellungnahme zur geplanten EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - COM/2022/105

Frauenhauskoordinierung (FHK) begrüßt grundsätzlich die Idee einer weiteren Konkretisierung von Rechten für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen – und ihre Kinder. Dies betrifft insbesondere die Absicht, die von der Istanbul-Konvention noch nicht abgedeckten Gewaltformen einzubeziehen und das Thema weiter nach vorn zu bringen. Auch sehen wir, dass durch die Richtlinie Opfer unterstützt, der Zugang zur Justiz gewährleistet und Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Dabei geht es auch um die Harmonisierung des EU-Rechts.

Kritikpunkte und Lücken

Dem stehen jedoch verschiedene Bedenken entgegen, die insbesondere die Bereiche

  • Prävention & strafrechtlicher Ansatz
  • Umgangsrecht und Kindeswohl sowie
  • Geschlechtsspezifik der Gewalt

betreffen.

Diese Kritikpunkte sind ausführlich der unten beigefügten Stellungnahme zu entnehmen.