Stellungnahme zur Umsetzung ausgewählter OSZE-Verpflichtungen zu Menschenrechten und Demokratie in Deutschland

Unabhängiger Evaluierungsbericht anlässlich des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016


FHK begrüßt im Ausgangspunkt die Bemühungen des Auswärtigen Amtes, die Umsetzung der politischen Verpflichtungen im Bereich „menschliche Dimensionen“ zu evaluieren. Das beauftragte Deutsche Institut für Menschenrechte hat dabei einen Schwerpunkt auf politische und menschenrechtliche Herausforderungen legen wollen, die nicht weiter als fünf Jahre zurück liegen. Der Abschnitt zu Geschlechtergleichheit greift die Themen Datenerhebung zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen, Lohngerechtigkeit und Frauen, Frieden, Sicherheit auf. Ein wesentlicher Aspekt wird jedoch nicht berücksichtigt.


Obwohl der Bericht betont, dass die Betroffenheit von Frauen durch Gewalt in Deutschland weiterhin hoch ist1, wurde dieses Problemfeld nicht ausreichend erörtert. Dennoch geht der Bericht an anderer Stelle darauf ein, dass die Bundesrepublik Deutschland Vertragsstaat der VN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist und diese Konvention verbindliche Umsetzungsaufträge begründet.2 In wieweit CEDAW tatsächlich umgesetzt wird, wird durch den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW Ausschuss) überprüft. Dieser bekommt durch die Vertragsstaaten periodisch einen Bericht vorgelegt, der Informationen und Daten über die Umsetzung enthält. Deutschland hat seinen kombinierten siebten und achten Bericht CEDAW3 im Juni 2015 vorgelegt und wird Anfang 2017 vom CEDAW-Ausschuss gehört. Die Bundesrepublik nimmt hier ausführlich Stellung zum Thema „Gewalt gegen Frauen“.
Es ist daher ein Anliegen von FHK, auf das aktuelle Berichtsverfahren vor dem CEDAW-Ausschuss zu verweisen. Im Juli hat eine Allianz deutscher Nichtregierungsorganisationen4 dem CEDAW-Ausschuss eine Liste mit Problemen und Fragen vorgelegt, die er an die deutsche Bundesregierung weiterleiten sollte. Hier werden unter anderem die folgenden Probleme aufgeführt5:

 

  • Das Fehlen einer nachhaltigen Finanzierung des Unterstützungssystems für von Gewalt betroffene Frauen.
  • Die (nicht) ausreichende Berücksichtigung von Partnerschaftsgewalt auf Sorge- und Umgangsverfahren.
  • Fehlendes Gesamtkonzept für Gewaltschutz gegenüber Frauen und Mädchen mit Behinderung.

Frauenhauskoordinierung fordert die Bundesrepublik Deutschland auf, bei der Evaluierung der „menschlichen Dimension“ das Thema Gewalt gegen Frauen umfassend und ressort-übergreifend zu berücksichtigen. Nur wenn die Bundesregierung das Thema Gewalt gegen Frauen auf allen Ebenen und in allen Berichtsverfahren gleichermaßen bearbeitet, ist der politische Wille, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen wirklich ernst zu nehmen.


Berlin, 11. August 2016
Frauenhauskoordinierung e.V.
Anna v. Gall


1 DIMR, Evaluierungsbericht 2016, S. 43.
2 DIMR, Evaluierungsbericht 2016, S. 60. Hier wird darauf hingewiesen, dass CEDAW den Rang eines Bundesgesetzes hat und damit für alle Staatsgewalt verbindliche Umsetzungsaufträge begründet.
3 BT-Drs. 18/5100, 05.06.2015.
4 CEDAW-Allianz, List of Issues and Questions, 2016.
5 CEDAW-Allianz, List of Issues and Questions, 2016, S. 6 – 8. Siehe auch die Liste von Problemen und Fragen des CEDAW-Ausschusses an die Bundrepublik Deutschland. CEDAW- Committee, List of issues in relation to the combined seventh and eight periodic reports of Germany, CEDAW/C/DEU/Q/7-8,29 Juli 2016.
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