Bundesweite Monitoringstelle zu Gewalt gegen Frauen

Mit 500.000€ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit dem 31. Januar 2020 die Einrichtung einer Monitoringstelle für Gewalt gegen Frauen. Angesiedelt ist das Projekt beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Mittels bundesweiter Daten soll es dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen wirksamer zu bekämpfen.

Frau schreit in Megafon und reckt den Arm nach oben. Darunter: #SchweigenBrechen. Frauenhauskoordinierung

Mit dem Aufbau einer Monitoringstelle zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland erfüllt das BMFSFJ nun eine zentrale Anforderung der bereits vor zwei Jahren in Kraft getretenen Istanbul-Konvention (IK). Schon lange fordern zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Frauenhauskoordinierung, die Einrichtung einer derartigen Stelle zur unabhängigen Datenerhebung. Um bestehende Maßnahmen zu evaluieren und effektive Strategien zur Bekämpfung von Gewalt und Menschenhandel zu entwickeln, ist eine bundesweite und systematische Datengrundlage zu Ausmaß, Formen und Folgen von Gewalt sowie zu bestehenden Maßnahmen unerlässlich.

Das sagt die Istanbul-Konvention

So heißt es in Artikel 11, Absatz 1 der Istanbul-Konvention:

Für die Zwecke der Durchführung dieses Übereinkommens verpflichten sich die Vertragsparteien,

a) in regelmäßigen Abständen einschlägige genau aufgeschlüsselte statistische Daten über Fälle von allen in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu sammeln;

b) die Forschung auf dem Gebiet aller inden Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu fördern, um ihre eigentlichen Ursachen und ihre Auswirkungen, ihr Vorkommen und die Aburteilungsquote sowie die Wirksamkeit der zur Durchführung dieses Übereinkommens getroffenen Maßnahmen zu untersuchen.

Außerdem sieht die Konvention laut Artikel 10 mindestens eine unabhängige Koordinierungsstelle vor, die anhand der gemäß Artikel 11 erhobenen Daten Maßnahmen zur Verhütung & Bekämpfung von Gewalt koordiniert, umsetzt, beobachtet und bewertet. Für eine derartige Stelle ist im aktuellen Bundeshaushalt jedoch kein Geld eingeplant worden.

Dennoch ist mit dem Aufbau der Monitoringstelle ein erster, wichtiger Schritt zur Umsetzung der Ik getan.

Monitoring als Menschenrechtsaufgabe

Mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte nimmt sich der Aufgabe eine unabhängige Institution an, die langjährige Erfahrung in der Überwachung menschenrechtlicher Verpflichtungen hat. So ist das Institut bereits damit betraut, die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu beobachten.

Bis Ende des Jahres 2020 soll nun auch ein Konzept für die Monitoringstelle zu Gewalt gegen Frauen fertiggestellt werden.