Bündnis 90/Die Grünen beantragen Rechtsanspruch auf Schutz im Frauenhaus

Einheitliche Standards an Stelle eines Flickenteppichs, flächendeckende Angebote statt weißen Flecken und einen Rechtsanspruch für die Finanzierung des Frauenhausaufenthaltes für ausnahmslos alle Frauen – so lauten die Forderungen, mit denen sich die Grüne Fraktion an die Bundesregierung wendet.

Endlich ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt – schon seit vielen Jahren macht sich Frauenhauskoordinierung für diese Forderung stark (vgl. beispielweise das entsprechende FHK-Diskussionspapier 2017). Nun erhält das Anliegen Unterstützung im Bundestag:

Unter dem Titel „Verantwortung für Frauenhäuser übernehmen“ (Drucksache 19/15380) beantragen Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen einen individuellen Rechtsanspruch auf Finanzierung von Frauenhausaufenthalten.

Viele Frauen, ein Anspruch

Konkret fordert die Grüne Fraktion die Bundesregierung dazu auf:

  1. „jeder von Gewalt betroffenen Frau einen Rechtsanspruch auf Geldleistung für den Zweck des Aufenthalts in einem Frauenhaus oder einer vergleichbaren Schutzeinrichtung einzuräumen;
  2. einen Entwurf für ein (Geld-)Leistungsgesetz vorzulegen, in dem dieser Rechtsanspruch festgeschrieben wird;
  3. mit den Bundesländern und den Kommunen die Übernahme der verbleibenden Kosten zu regeln;
  4. vorab bundesweit einheitliche Arbeits- und Qualitätsstandards gemeinsam mit den Trägern der Einrichtungen festzulegen.“

Besonderer Stellenwert wird im vorgelegten Antrag außerdem dem gleichwertigen Schutz aller Frauen beigemessen. Neben Anforderungen wie Barrierefreiheit, Sprachmittlung oder Kinderbetreuung werden deshalb auch Reformbedarfe bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen (beispielsweise Wohnsitzauflagen oder Meldepflicht gegenüber der Ausländerbehörde), die den Schutz von Frauen mit Fluchterfahrung erschweren, thematisiert.

Bundesweite Verantwortung

In der Begründung für ihren Entwurf verweist die Fraktion insbesondere auf die seit Jahrzehnten anhaltende Unterfinanzierung des Unterstützungsystems für gewaltbetroffene Frauen, aber auch auf den Mangel verbindlicher und bundesweit einheitlicher Standards. Dabei, so der Antrag, rechtfertigen die gravierenden Unterschiede, die zwischen den einzelnen Bundesländern sowie Kommunen, Gemeinden oder Städten hinsichtlich Zugangsmöglichkeiten und Schutzstandards bestehen, eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

„Die Bundesregierung kann nicht länger wegsehen, wenn es um die Hilfe für schutzsuchende Frauen und ihre Kinder geht. Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung bietet die Möglichkeit, endlich die Schutzlücke zu schließen, die seit Jahrzehnten eine enorme Hürde für Frauen sowie das Personal in den Frauenhäusern darstellt",

heißt es in dem am 25.11.2019 eingebrachten Papier.