FHK-Nothilfefonds: Jetzt Geld beantragen

Der Nothilfefonds bietet Fachberatungsstellen & Frauenhäusern finanzielle Unterstützung für Fälle, die über die Regelfinanzierung nicht abgedeckt werden. Bis Ende 2024 können Gelder beantragt werden.

Logo FHK-Förderfonds: Hand hält ein orangenes Herz mit Eurozeichen darauf.

Immer wieder sind Kosten für die Aufnahme und Versorgung gewaltbetroffener Frauen und Kinder nicht durch die reguläre Finanzierung abgedeckt. Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Fachberatungsstellen aus den Mitgliedsverbänden von FHK können in diesen Fällen niedrigschwellig Förderung beim FHK-Nothilfefonds beantragen.

Für das Jahr 2024 stehen im FHK-Nothilfefonds 100.000€ zur Verfügung. Die verfügbaren Gelder wurden vom Unternehmen „Cosnova“ gespendet.

Was wird gefördert?

FHK unterstützt mit dem Nothilfefonds die Aufnahme, Beratung und Versorgung von Einzelfällen, deren Finanzierung andernfalls nicht gedeckt wäre.

Das umfasst beispielsweise die Aufnahme von Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, Rechtsberatung oder Kosten für besondere Bedarfe von Frauen mit Beeinträchtigungen.

Förderfähig sind:

  • Kosten für die Flucht ins Frauen- & Kinderschutzhaus
  • Kosten für Kurzaufenthalte im Frauenhaus
  • Kosten für die Clearingphase
  • Kosten für besondere Bedarfe (z.B. Übersetzung, Assistenz, Gebärdendolmetschung)
  • Kosten für Hilfsmittel bei besonderen Bedarfen (z.B. Lichtblitzklingel, taktile Leitsysteme)
  • Kosten für Rechtsberatung / anwaltliche Vertretung
  • Kosten für Erstausstattung im Frauenhaus (z.B. Hygieneartikel, Medikamente, neues Handy etc.)

Was kann nicht gefördert werden?

Wichtig ist, dass es sich um einen akuten Förderbedarf handelt, der direkt mit dem Aufenthalt im Frauenhaus bzw. der Beratungsstelle zusammenhängt. Bedarfe für die Zeit im Anschluss (z.B. Einrichtung der neuen Wohnung, Kita-Kosten für ein weiteres Jahr o.ä.) können leider nicht gefördert werden. Mehr dazu in unseren F.A.Q.

Förderkriterien

Gefördert wird pro Antrag die Unterstützung von jeweils einer gewaltbetroffenen Frau (mit Kindern) mit mind. 500€ bis max. 3.000€. Anträge sind (zunächst) jederzeit bis Jahresende 2024 möglich. Pro Einrichtung kann 2024 nur ein Antrag beim FHK-Nothilfefonds gestellt werden.

Antragstellende Einrichtungen müssen Mitglied bei FHK bzw. in einem Mitgliedsverband von FHK (AWO, Caritas/SkF, Diakonie, Paritätischer) sein.

Auf der FHK-Homepage finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen, weitere Fördermöglichkeiten sowie Anleitungen für die Antragstellung.

Zur Antragstellung