Flüchtlingstag: Bundesinitiative legt überarbeitete und erweiterte Leitlinien zum Schutz von Bewohner_innen von Flüchtlingsunterkünften vor

FHK freut sich über die Veröffentlichung der überarbeiteten Version der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften". Besonders begrüßt FHK, dass in der überarbeiteten Version der Gewaltschutz für Frauen sowie Aspekte von Partizipation der Bewohner_innen stärker berücksichtigt werden. Ebenso befürwortet FHK beim Gewaltschutz alle Bewohner_innen in der Unterkunft als Zielgruppe in den Blick zu nehmen. Die Annexe zu LSBTI-Geflüchteten und Geflüchteten mit Behinderung stellen somit wichtige Ergänzungen dar.

"Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Neuauflage enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten.

Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen diese beiden Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Trotz einiger positiver Beispiele können der Schutz vor Gewalt und Missbrauch sowie eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung in Flüchtlings-unterkünften noch nicht flächendeckend gewährleistet werden. Vielerorts sind Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung ist. Bei der Einführung von Schutzkonzepten können die erweiterten Mindeststandards als wichtige Orientierungshilfe dienen.“ (Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ und Unicef)