Aufruf zur Änderung des §294a SGB V

Sicherheit für Gewaltopfer: Abschaffung ärztlicher Mitteilungspflicht an Krankenkassen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Frauenhauskoordinierung unterstützt Aufruf

S.I.G.N.A.L. e.V. und BIG e.V. fordern die die Änderung des o.g. Paragraphen, der Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Krankenkassen zu informieren, wenn sie Gesundheitsschäden behandeln, die durch Dritte verursacht wurden. Seit 2013 müssen Ärzt/-innen und Therapeut/-innen Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen gegenüber den Krankenkassen nicht mehr melden. Leider wurde diese Änderung nicht zum Anlass genommen, auch die Mitteilungspflicht in Fällen häuslicher Gewalt gegen Erwachsene abzuschaffen. Da sich diese Mitteilungspflicht für die von häuslicher Gewalt Betroffenen negativ auswirken kann, sollen neben gefährdeten Kindern und Jugendlichen künftig auch die Erwachsenen davon ausgenommen sein, die körperliche, sexualisierte und/oder psychische Gewalt durch einen derzeitigen oder ehemaligen Partner oder eine Partnerin erfahren haben. Ebenfalls ältere, pflegebedürftige Menschen, die in ihrer Pflegesituation häusliche Gewalt und Misshandlungen erleben oder Menschen mit Behinderungen, die im institutionellen Kontext durch Mitarbeiter/-innen, Kolleg/-innen oder andere Bewohner/-innen misshandelt werden, sind hier mit einzubeziehen. Nähere Informationen finden Sie in der angefügten Stellungnahme. Frauenhauskoordinierung e.V. mit seinen Mitgliedsverbänden AWO Bundesverband, Diakonie, SkF /Caritas und Paritätischer Gesamtverband unterstützt dieses Anliegen und trägt den Aufruf mit.