BMFSFJ Arbeitshilfe zum FamFG liegt vor

Nach in Kraft treten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist von der Bund-Länder Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt eine Arbeitshilfe erstellt worden, mit der auf die besondern Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Vorliegen häuslicher Gewalt hingewiesen wird. An der Arbeitshilfe hat Frauenhauskoordinierung e.V. mitgearbeitet.

Die Arbeitshilfe kann beim BMFSFJ bestellt oder von der Website des BMFSFJ heruntergeladen werden.

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