Bund in der Pflicht: Bündnis präsentiert Rechtsgutachten und fordert effektiven Schutz für Frauen vor Gewalt

In der heutigen Pressekonferenz in Berlin hat das Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Deutschem Roten Kreuz e. V., Diakonischem Werk der EKD
e. V., Paritätischem Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. und Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V./Deutschem Caritasverband e. V. das Rechtsgutachten "Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder" von Prof. Dr. Joachim Wieland und Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms vorgestellt.

Das Bündnis hat das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, wie der Schutz für von Gewalt betroffene Frauen in Deutschland sichergestellt werden kann und ob der Bund hierfür verfassungsrechtlich zuständig ist. Durch das Rechtsgutachten sehen die Wohlfahrtsverbände ihre Forderung nach einer bundesgesetzlichen Regelung bestätigt.

Informationen zur heutigen Pressekonferenz und das Rechtsgutachten stehen als PDF zum Download zur Verfügung.
In der Pressemappe sind die Pressemitteilung, Hintergrundinformationen zum Rechtsgutachten, eine Zusammenfassung der Rechtsgutachtens, Zahlen und Fakten zu Gewalt gegen Frauen und entsprechende Kontaktdaten zusammengestellt.

<link fileadmin redakteure pdfs aktuelles rechtsgutachten_-_rechtsanspruch_auf_schutz_und_hilfe_fuer_von_gewalt_betroffene_frauen__web.pdf _blank download das herunterladen der>Rechtsgutachten "Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder"

<link fileadmin redakteure pdfs aktuelles pressemappe_-_pressekonferenz_rechtsgutachten_am_26.06.2012_web.pdf _blank download einen internen link im aktuellen>Pressemappe Rechtsgutachten - Pressekonferenz am 26.06.2012