Gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Leiterin des bundesweiten Hilfetelefons, Petra Söchting, veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) am 10. November 2020 die jährliche Kriminalstatistik zu Partnerschaftsgewalt in Deutschland. insgesamt 141 792 Opfer häuslicher Gewalt erfasste die Polizei für das Jahr 2019. 81 Prozent der Betroffenen (114 903) waren Frauen.
Femizide als Spitze des Eisbergs
Für 117 Frauen endete die Gewalt durch den (Ex-)Partner tödlich. Damit ergibt sich abermals das erschreckende Bild von einer getöteten Frau an jedem dritten Tag. 301 Tötungsversuche an Frauen durch den (ehemaligen) Partner wurden erfasst.
Hinzu kommt, dass die Zahlen lediglich das sogenannte Hellfeld abbilden. Es ist davon auzugehen, dass polizeilich nur ein Bruchteil der Gewalttaten in Partnerschaften erfasst wird. Expert_innen vermuten ein Dunkelfeld von 75-80 Prozent.
Die besonderen Entwicklungen während Lockdown und Pandemie finden in der PKS 2019 noch keine Berücksichtigung. Für das kommende Jahr ist dazu eine Sonderauswertung vorgesehen.
Dringender Handlungsbedarf - Rechtsanspruch auf Schutz
Die vorgelegten Zahlen machen deutlich, dass auch unabhängig von Covid19 und Pandemiebedingungen dringender Handlungsbedarf beim Gewaltschutz für Frauen besteht. Schon seit vielen Jahren fordert FHK daher einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt, um wirklich allen Betroffenen von Gewalt zu garantieren, dass ihnen angemessene Unterstützung zugänglich ist. Bei der Vorstellung der BKA-Statistik unterstrich nun auch Bundesfamilienministerin Giffey die Dringlichkeit des Anliegens und sprach sich für die Einführung eines Rechtsanspurch aus.
Die vollständige Statistik zu Partnerschaftsgewalt 2019 ist auf der Seite des BKA einzusehen.