FHK-Förderfonds: Antragstellung ab jetzt möglich!

Frauenhäuser und Kinderschutzeinrichtungen, die Mitglied in der Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) sind, können ab sofort Spendengelder für Projekte im Kinderbereich sowie für die Versorgung der Bewohner*innen in Notfällen beantragen.

Logo FHK Förderfonds

FHK verwaltet mit Hilfe des Haus des Stiftens verschiedene Förderfonds, über die Spenden direkt an die Stellen weitergeleitet werden können, an denen sie am dringendsten benötigt werden. Über ein digitales Antragsverfahren können die Förderbedürfnisse bei der FHK geltend gemacht werden.

Frauenhäuser und Kinderschutzeinrichtungen, die Mitglied bei FHK sind, können sich um Spendenmittel für zwei Zwecke bewerben:
Zum einen für Projekte, die speziell den Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen zugute kommen, zum anderen für Nothilfe in Einzelfällen. Pro Mitgliedseinrichtung kann jeweils ein Antrag pro Förderfonds gestellt werden.
 

Zur Antragstellung