Berlin, 25.11.2019. Wer schlägt, der geht! Diese Regelung aus dem Gewaltschutzgesetz soll Opfer häuslicher Gewalt besser vor dem Täter schützen. Schutzmaßnahmen wie polizeiliche Wegweisungen, Wohnungszuweisung und Näherungsverbote schaffen räumlichen Abstand zwischen der verletzten und der gewalttätigen Person. Doch allzu häufig kann die schützende Distanz nicht gewahrt werden. Das Problem: Die Rechtsprechung bewertet das Umgangsrecht des Vaters fast immer höher als den Gewaltschutz der Mutter. Das ist hochgefährlich für betroffene Frauen – und für ihre Kinder.
Gewalt gegenüber der (Ex-)Partnerin findet in Entscheidungen zum Umgang der Väter mit ihren Kindern kaum Berücksichtigung. Doch Gewalt ist kein guter Umgang!
Dass gemeinsame Sorge regelmäßigen Kontakt erfordert, wird in der Rechtsanwendung häufig ausgeblendet. So drohen bei Übergabe oder während des Umgangs für Mutter und Kind enorme psychische Belastung und die Gefährdung ihrer Sicherheit. Geschützte Adressen werden aufgedeckt. Die Berechtigung zum Umgang wird durch Gewalttäter genutzt, um zu schikanieren, zu bevormunden und zu kontrollieren. Nicht selten ist die Bedrohung lebensgefährlich, wie die heute veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik mit 122 getöteten Frauen im Jahr 2018 einmal mehr deutlich macht.
Artikel 31 der Istanbul-Konvention, die in Deutschland seit 2018 rechtlich bindende Vorgaben zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen macht, gibt eindeutig einen anderen Takt vor: Demnach müssen Familiengerichte bei Entscheidungen zum Sorgerecht häusliche wie sexualisierte Gewalt berücksichtigen und die Sicherheit von Betroffenen und Kindern sicherstellen. Das bedeutet, dass Gerichte nur dann rechtskonform entscheiden, wenn sie das Umgangsrecht der Gewalt unterordnen. Dennoch erklären aktuelle Reformpläne gemeinsame elterliche Sorge und Betreuung weiter zur obersten Priorität.
Deshalb nimmt FHK den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen zum Anlass, um mit dem Abschlusspapier des Projekts „Gewaltschutz und Umgangsrecht“ Forderungen für besseren Schutz laut zu machen, und diskutiert diese am 27. November 2019 mit Vetreter_innen des Bundestages.