Pressemitteilung: FHK kritisiert Koalitionsvertrag

FHK ist besorgt über die unzureichende Priorisierung von Gewaltschutz und Gleichstellung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der gestern vorgestellt wurde.

Berlin, 10. April 2025. Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ist besorgt über die unzureichende Priorisierung von Gewaltschutz und Gleichstellung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der gestern vorgestellt wurde. Im Vergleich zum Koalitionsvertrag der Vorgängerregierung (Ampel-Koalition), ist die Berücksichtigung dieser Themen auf etwa die Hälfte reduziert worden – ein alarmierendes Signal dafür, wie wenig Bedeutung diese Themen für die neue Regierung haben.

Eine Enttäuschung für den Gewaltschutz

Der Vertrag enthält zwar einen Hinweis zur Istanbul-Konvention und zur EU-Richtlinie gegen geschlechtsspezifische Gewalt, dazu ist Deutschland aber schon lange verpflichtet.

„Der Koalitionsvertrag bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück“, erklärt Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von FHK. „Die neue Regierung hat die Chance verpasst, den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern weiter voranzutreiben. Vielversprechendes wurde von der letzten Regierung bereits entwickelt. Es wäre ein leichtes gewesen dort anzuknüpfen“.

Die wenigen Ansätze wie die Fortführung des Gewalthilfegesetzes, die angekündigte Stärkung der Täterarbeit sowie die Einführung elektronischer Fußfesseln sind lediglich punktuelle Maßnahmen, die Schlimmeres verhindern. Grundlegende Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt wird kaum ernsthaft adressiert und die strukturelle Benachteiligung von Frauen wird im Koalitionsvertrag erwähnt, jedoch ohne Bezug zur Gewaltprävention.

Auch im Familienrecht bleibt der Schutz vor häuslicher Gewalt unklar: „Es ist unverständlich, dass häusliche Gewalt nicht eindeutiger als Ausschlusskriterium für Sorge- und Umgangsrechte definiert wird“, kritisiert Stefanie Leich, Vorstandsvorsitzende von FHK.

Gewaltschutz nicht als Randnotiz behandeln!

Im Bereich Migrationsrecht zeigen sich erhebliche Defizite in Bezug auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen, die geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind. Es fehlt die Gewährleistung eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts für Betroffene von häuslicher Gewalt. Die Erleichterungen für geflüchtete Frauen mit Wohnsitzauflage bleiben sehr vage.

Allerdings sind die im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen gegen digitale Gewalt sehr begrüßenswert. Den Erkenntnissen und Empfehlungen der Zivilgesellschaft zu diesem Thema, wie etwa das FHK-Projekt gegen digitale Gewalt in der Partnerschaft, muss nun von der neuen Bundesregierung ausreichend Rechnung getragen werden.

„Wir erwarten von der neuen Regierung, dass sie ihre Verantwortung ernst nimmt und Gewaltschutz nicht nur als Randnotiz behandelt“, betont Stefanie Leich, Vorstandsvorsitzende von FHK. „Die Zahlen von häuslicher Gewalt und Vergewaltigungen sind auch aktuell wieder angestiegen – zuletzt jeweils um 6,5 und 9,3 Prozent. Gewaltschutz ist daher keine Option, sondern eine Verpflichtung. Wir erwarten von der neuen Regierung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird.“

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